AG Geilenkirchen, vom 16.02.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 11 F 236/00
Zulässigkeit einer Kostenentscheidung oder Erlass eines Teilurteils
OLG Köln, Beschluß vom 07.05.2001 - Aktenzeichen 27 UF 59/91
DRsp Nr. 2001/15534
Zulässigkeit einer Kostenentscheidung oder Erlass eines Teilurteils
1. Bei einem Teilurteil ist keine Kostenentscheidung zu treffen; diese ist vielmehr dem Schlussurteil vorzubehalten, in dem einheitlich über die Kosten des gesamten Rechtsstreits zu entscheiden ist.2. Ergeht gleichwohl eine Kostenentscheidung, so ist diese entsprechend § 99 Abs. 2ZPO isoliert anfechtbar.