OLG Koblenz - Urteil vom 15.03.2004
13 UF 671/03
Normen:
ZPO § 254 ;
Fundstellen:
FamRZ 2004, 1732
OLGReport-Koblenz 2004, 465
Vorinstanzen:
AG Koblenz, vom 11.09.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 20 F 333/02

Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage gegen eine einstweilige Anordnung zur Regelung des Unterhalts

OLG Koblenz, Urteil vom 15.03.2004 - Aktenzeichen 13 UF 671/03

DRsp Nr. 2008/23710

Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage gegen eine einstweilige Anordnung zur Regelung des Unterhalts

»1. Eine gegen eine einstweilige Anordnung gerichtete negative Feststellungsklage ist unzulässig, wenn Grund und Höhe des durch die einstweilige Anordnung titulierten Unterhaltsanspruchs nicht bezweifelt werden, sondern lediglich das Nichtbestehen von Rückständen für einen bestimmten Zeitraum festgestellt werden soll.2. Zur Frage, inwieweit eine in der Auskunftsstufe "stecken gebliebene" Stufenklage der Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage entgegensteht.«

Normenkette:

ZPO § 254 ;

Gründe: