Die Berufung des Verfügungsbeklagten gegen das Urteil des Einzelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 11. November 2008 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Rechtsanwalt A. in B. als Sequester bestellt wird.
Die Kosten des Verfahrens hat der Verfügungsbeklagte zu tragen.
Die Parteien sind getrennt lebende Eheleute, die über die Herausgabe eines PKWs Renault Megane streiten. Der streitgegenständliche PKW, der im April 2005 durch den Verfügungsbeklagten auf das zu diesem Zeitpunkt von der Verfügungsklägerin betriebene Einzelunternehmen bestellt wurde, wurde von der gemeinsamen Tochter der Parteien bis zum Frühjahr 2007 genutzt. Er befand sich zuletzt im Besitz der Verfügungsklägerin.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|