Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird Ziffer 1 des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - Offenburg vom 19.06.2023 (
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht zurückgewiesen.
3.Gerichtskosten im Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Im Übrigen bleibt die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens dem Amtsgericht vorbehalten.
I.
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