I. Die Beteiligte zu 2 ist die Mutter des 1994 nichtehelich geborenen Mädchens A. Der Beteiligte zu 1 hat am 29.11.1994 mit Zustimmung des Amtspflegers die Vaterschaft anerkannt. Das Kind lebt bei seiner Mutter, die sich im Februar 1996 verheiratet und dem Kind ihren neuen ehelichen Namen gegeben hat. Ihr Ehemann hat die Adoption des Kindes beantragt.
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