OLG Naumburg, Beschluss vom 16.08.1999 - Aktenzeichen 8 UF 248/98
DRsp Nr. 2002/6261
Zum Bedarf minderjähriger Kinder
Bei der Bemessung des Unterhalts für minderjährige Kinder, die noch zu Hause leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden, spielen die Einkommensverhältnisse des betreuenden Elternteils keine Rolle.