OLG Naumburg - Beschluss vom 06.10.1999
8 WF 265/99
Normen:
GKG § 17 Abs. 1 ;
Fundstellen:
FamRZ 2001, 433

Zum Streitwert eines Verzichts auf nachehelichen Unterhalt

OLG Naumburg, Beschluss vom 06.10.1999 - Aktenzeichen 8 WF 265/99

DRsp Nr. 2002/6256

Zum Streitwert eines Verzichts auf nachehelichen Unterhalt

1. Der Wert eines gegenseitigen Verzichts auf nachehelichen Unterhalt ist mit einem Wert von 3.600 DM anzusetzen, also ausgehend von einem monatlichen Unterhaltsbetrag von 300 DM 2. Angesichts der geänderten wirtschaftlichen Verhältnisse erscheint eine Berechnungsgrundlage von monatlich 200 DM als nicht mehr angemessen.

Normenkette:

GKG § 17 Abs. 1 ;
Fundstellen
FamRZ 2001, 433