Zum Streitwert eines Verzichts auf nachehelichen Unterhalt
OLG Naumburg, Beschluss vom 06.10.1999 - Aktenzeichen 8 WF 265/99
DRsp Nr. 2002/6256
Zum Streitwert eines Verzichts auf nachehelichen Unterhalt
1. Der Wert eines gegenseitigen Verzichts auf nachehelichen Unterhalt ist mit einem Wert von 3.600 DM anzusetzen, also ausgehend von einem monatlichen Unterhaltsbetrag von 300 DM2. Angesichts der geänderten wirtschaftlichen Verhältnisse erscheint eine Berechnungsgrundlage von monatlich 200 DM als nicht mehr angemessen.