OLG Dresden - Beschluss vom 30.08.2000
20 WF 409/00
Normen:
BGB § 1612a ; KindUG Art. 5 § 3 ;
Fundstellen:
DAVorm 2001, 50

Zum Umfang der Dynamisierung eines Alttitels nach A5 § 3 KindUG

OLG Dresden, Beschluss vom 30.08.2000 - Aktenzeichen 20 WF 409/00

DRsp Nr. 2002/6090

Zum Umfang der Dynamisierung eines Alttitels nach A5 § 3 KindUG

Im Rahmen der Dynamisierung eines Alttitels nach Art. 5 § 3 KindUG kann auch die Begrenzung des Alttitels auf die Zeit der Minderjährigkeit beseitigt werden, da durch die Verweisung in Art. 5 § 3 KindUG auf § 1612a BGB klargestellt wird (§ 1612a Abs. 3 BGB), dass die alten Titel nunmehr nicht nur bezüglich der Dynamisierung sondern auch bezüglich der Laufzeit den neuen Titeln entsprechen sollen. Art. 5 § 3 KindUG stellt insofern mehr dar als eine reine Umrechnungsvorschrift.

Normenkette:

BGB § 1612a ; KindUG Art. 5 § 3 ;
Fundstellen
DAVorm 2001, 50