I.
Das Amtsgericht bestellte am 23.11.2005 die Beteiligte zu 2) zur Betreuerin der Beteiligten zu 1) mit den Aufgabenkreisen Bestimmung des Aufenthalts, Zustimmung zu Heilmaßnahmen, Wahrnehmung der Vermögensangelegenheiten mit Einwilligungsvorbehalt und Vertretung gegenüber Behörden und Leistungsträgern. Grundlage der Entscheidung des Amtsgerichts war ein Gutachten des Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie H vom 31.10.2005, der sich gleichzeitig auch zu der ihm gestellten Frage einer geschlossenen Unterbringung geäußert hat.
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