I. Der am Mai 1968 geborene Ehemann (Antragsteller) und die am September 1975 geborene Ehefrau (Antragsgegnerin), beide italienische Staatsangehörige, haben am Dezember 1993 die Ehe geschlossen.
Seit Februar 1997 leben die Parteien getrennt. Auf den, dem Ehemann am 27. Juli 1998 zugestellten Antrag der Ehefrau hat das Amtsgericht - Familiengericht - in Saarbrücken durch Urteil vom 16. August 1999 - 41 F 256/98 - u.a. die Trennung der Parteien von Tisch und Bett ausgesprochen.
Auf den der Ehefrau am 10. Mai 2000 zugestellten Scheidungsantrag des Ehemannes hat das Familiengericht im vorliegenden Verfahren die Ehe der Parteien unter Anwendung italienischen Scheidungsrechts durch Urteil vom 11. November 2002 vorab geschieden (rechtskräftig seit 11. November 2002) und die elterliche Sorge für die aus der Ehe hervorgegangene Tochter T. G. M., geboren am November 1995, der Ehefrau übertragen.
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