AG Frankfurt/Main, - Vorinstanzaktenzeichen 44 UR 3 AMB 138/01
Zum Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG bei der Beschränkung der Antragsberechtigung zur Vornamensänderung bei ausländischen Transsexuellen
OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 12.11.2004 - Aktenzeichen 20 W 452/02
DRsp Nr. 2005/442
Zum Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1GG bei der Beschränkung der Antragsberechtigung zur Vornamensänderung bei ausländischen Transsexuellen
»Die Beschränkung der Antragsberechtigung zur Vornamensänderung in § 1 Abs. 1 Nr. 1TSG auf Deutsche und Personen mit deutschem Personalstatut verstößt gegen das Gleichheitsgebot des Art. 3 Abs. 1GG, wenn ein ausländischer Transsexueller mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland den Antrag stellt, dessen Heimatrecht eine Vornamensänderung nicht zulässt (Vorlage an das Bundesverfassungsgericht).«