I.
Eigentümer des betroffenen Grundstücks, das aus der Bodenreform hervorging, war der Obstzüchter G... S... in B... . Er ist am 14.07.1959 gestorben und aufgrund seines am 03.09.1959 eröffneten Testaments (Bl. 48 d.A) von seiner Tochter W... W..., der Beteiligten zu 1., beerbt worden. Der Bodenreformvermerk wurde am 05.06.1996 gelöscht.
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