LG Köln, vom 12.10.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 1 T 403/04
AG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 378 III 112/04
Zur Anmeldung der Eheschließung erforderliche Urkunden
OLG Köln, Beschluss vom 13.12.2004 - Aktenzeichen 16 Wx 224/04
DRsp Nr. 2005/5543
Zur Anmeldung der Eheschließung erforderliche Urkunden
Das Verlangen des Standesbeamten, dass im Gebiet des heutigen Tschechien oder Polen geborene deutsche Verlobte Abstammungsurkunden zum Nachweis des Ausschlusses des Eheverbots der leiblichen Verwandtschaft vorlegen, ist nicht unverhältnismäßig.
Normenkette:
PStG § 5 ;
Gründe:
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