Das Amtsgericht hat durch das angefochtene Verbundurteil die Ehe der Parteien geschieden und den Versorgungsausgleich durch Übertragung von Rentenanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von 167,03 EUR zugunsten der Antragstellerin durchgeführt. Das Amtsgericht hat dabei Anwartschaften des Antragsgegners aus der gesetzlichen Rentenversicherung in 1.326,51 DM zugrundegelegt. Ihnen gegenüber gestellt hat es Anwartschaften der Antragstellerin aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von 667,09 DM und aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes von 6,05 DM, also insgesamt 673,14 DM.
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