I.
Mit seiner gegen die beiden minderjährigen, am 26. September 1997 bzw. am 12. Januar 2001 geborenen Beklagten gerichteten Klage hat der Kläger die Feststellung seiner Nichtvaterschaft begehrt. Mit am 15. September 2003 verkündetem Urteil hat das Amtsgericht antragsgemäß diese Feststellung getroffen und neben der Aufhebung der Kosten gegeneinander zugleich den Streitwert auf 2.000 EURO festgesetzt. Im Anschluss hieran heißt es im Protokoll der mündlichen Verhandlung (Bl. 27 d. A.) wie folgt:
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|