OLG Naumburg - Beschluss vom 16.01.2001
3 WF 1/01
Normen:
ZPO § 115 ;
Fundstellen:
FamRZ 2001, 1470
OLGReport-Naumburg 2001, 364

Zur Berücksichtigung des Kindergeldes im Rahmen der wirtschaftlichen Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe

OLG Naumburg, Beschluss vom 16.01.2001 - Aktenzeichen 3 WF 1/01

DRsp Nr. 2002/6275

Zur Berücksichtigung des Kindergeldes im Rahmen der wirtschaftlichen Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe

Im Rahmen der Prüfung der wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist Kindergeld als Einkommen demjenigen zuzurechnen, dem es zufließt, da die Prozesskostenhilfe an die sozialhilferechtlichen Bestimmungen angepasst wurde und nach diesen Vorschriften Kindergeld Einkommen ist.

Normenkette:

ZPO § 115 ;
Fundstellen
FamRZ 2001, 1470
OLGReport-Naumburg 2001, 364