I.
Der am ... geborene Antragsteller und die am ... geborene Antragsgegnerin haben am 07.05.1999 geheiratet.
Mit Schriftsatz vom 24.11.2003, der Antragsgegnerin zugestellt am 10.12.2003, hat der Antragsteller die Scheidung der Ehe beantragt.
Beide Parteien haben in der Zeit vom 01.05.1999 bis 30.11.2003 Anwartschaften in der gesetzlichen Altersversorgung bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte erworben, deren Höhe der Versorgungsträger gegenüber dem Amtsgericht mit 226,46 Euro für den Antragsteller und 151,80 Euro für die Antragsgegnerin mitgeteilt hat.
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