AG Merzig, vom 09.01.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 20 F 327/03
Zur bewilligung von Prozesskostenhilfe im mangels Klagezustellung noch nicht rechtshängig gewordenen Verfahren
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22.04.2004 - Aktenzeichen 9 WF 43/04
DRsp Nr. 2004/10989
Zur bewilligung von Prozesskostenhilfe im mangels Klagezustellung noch nicht rechtshängig gewordenen Verfahren
Bei Verteidigung gegen ein Begehren, das mangels Klagezustellung noch nicht rechtshängig geworden ist, kann Prozesskostenhilfe nicht bewilligt werden, auch wenn die Anhängigkeit der Hauptsache gegeben ist, da vor der förmlichen Klagezustellung ein Prozessverhältnis zwischen den Parteien noch nicht besteht.