I.
Das Amtsgericht - Familiengericht - Regensburg hat mit Endurteil vom 29.10.2003 die am 26.9.1953 geschlossene Ehe der Parteien geschieden und unter Ziffer 2 den Versorgungsausgleich zu Lasten der Anwartschaften des Ehemanns bei der Bahnversicherungsanstalt ..., Abt. A, durch Übertragung von Rentenanwartschaften in Höhe von 40,85 EUR geregelt.
Das Amtsgericht hat dabei folgende Anwartschaften der Ehegatten in den Ausgleich eingestellt:
A. Beim Antragsteller:
1. Gegenüber der Bahnversicherungsanstalt ...., Abteilung A 718,08 EUR
2. Bei der Bahnversicherungsanstalt ...., Abteilung B, Anrechte aus betrieblicher Altersversorgung mit einer Monatsrente von 338,06 EUR, dynamisiert auf 101,23 EUR
B. Bei der Antragsgegnerin:
1. Bei der Bahnversicherungsanstalt ..., Abteilung A 562,56 EUR
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