OLG Saarbrücken - Beschluss vom 08.05.2006
6 UF 31/06
Normen:
BGB § 1587b ; VAHRG § 3b Abs. 1 Nr. 1 ;
Vorinstanzen:
AG Neunkirchen, vom 14.02.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 17 F 28/05

Zur Durchführung des Versorgungsausgleiches - Anwartschaften auf Zusatzrente

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 08.05.2006 - Aktenzeichen 6 UF 31/06

DRsp Nr. 2007/7298

Zur Durchführung des Versorgungsausgleiches - Anwartschaften auf Zusatzrente

Zur Durchführung des Versorgungsausgleiches. Hat ein Ehepartner Anwartschaften auf eine Zusatzrente erworben, sind diese im Versorgungsausgleich zu berücksichtigen.

Normenkette:

BGB § 1587b ; VAHRG § 3b Abs. 1 Nr. 1 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Der am . Januar 1962 geborene Ehemann (Antragsteller) und die am ... Mai 1967 geborene Ehefrau (Antragsgegnerin) haben am . Oktober 1988 die Ehe geschlossen, aus der eine 1989 geborene Tochter hervorgegangen ist. Der Scheidungsantrag des Antragstellers ist der Antragsgegnerin am 26. Februar 2005 zugestellt worden.