I.
J. entstammt der im Februar 1999 in der Schweiz geschiedenen Ehe der Antragstellerin (Mutter) mit dem Antragsgegner (Vater). Sie lebt bei der sorgeberechtigten Mutter, die deutsche Staatsangehörige ist, in Deutschland. Der Vater ist Schweizer Staatsangehöriger und hat seinen Wohnsitz weiterhin in der Schweiz. Zwischen dem Vater und seiner Herkunftsfamilie sowie dem Kind bestehen regelmäßige Besuchskontakte, die mehrmals jährlich stattfinden. Das Scheidungsurteil ist durch Entscheid des Oberlandesgerichts Stuttgart - Verwaltungsabteilung - vom 25.7.2001 gemäß Art. § in Deutschland anerkannt.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|