I.
Der Kläger, der Vater des minderjährigen Beklagten, wurde mit Urteil des Amtsgerichts Halle-Saalkreis vom 06.07.2007 (Az.: 27 F 400/06) zur Zahlung eines monatlichen Kindesunterhaltes in Höhe des jeweiligen Regelbetrages der 3. Altersstufe nach § 2 der RegelbetragVO verurteilt. Das Urteil wurde am 13.08.2007 rechtskräftig.
Der Kläger, der als selbständiger Rechtsanwalt tätig ist, begehrt die Herabsetzung des Unterhalts auf 60 % des jeweiligen Regelbetrages der 3. Altersstufe nach § 2 der RegelbetragVO, weil er nicht leistungsfähig ist.
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