OLG Naumburg - Beschluss vom 10.11.1999
3 WF 181/99
Normen:
BGB § 818 Abs. 4 ; ZPO § 323 ;
Fundstellen:
FamRZ 2001, 420 (LS)
OLGReport-Naumburg 2000, 407

Zur Frage der Entreicherung nach § 818 Abs. 4 BGB

OLG Naumburg, Beschluss vom 10.11.1999 - Aktenzeichen 3 WF 181/99

DRsp Nr. 2002/6249

Zur Frage der Entreicherung nach § 818 Abs. 4 BGB

Soweit nach der Vorschrift des § 818 Abs.4 BGB nach Eintritt der Rechtshängigkeit die Berufung auf eine Entreicherung nicht mehr in Frage kommt, reicht die Rechtshängigkeit einer Unterhaltsabänderungsklage nicht aus. Notwendig ist vielmehr die Rechtshängigkeit der auf ungerechtfertigte Bereicherung gestützten Rückforderungsklage.

Normenkette:

BGB § 818 Abs. 4 ; ZPO § 323 ;
Fundstellen
FamRZ 2001, 420 (LS)
OLGReport-Naumburg 2000, 407