OLG Saarbrücken - Beschluss vom 03.06.2004
9 WF 53/04
Normen:
ZPO § 127 Abs. 2 ; ZPO § 323 Abs. 1 ; ZPO § 323 Abs. 2 ; ZPO § 323 Abs. 3 S. 1 ;
Fundstellen:
OLGReport-Saarbrücken 2004, 473
Vorinstanzen:
AG Saarlouis, vom 03.03.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 22 F 14/04

Zur Frage der Präklusion bei tatsächlich noch nicht entstandenen Änderungen der Verhältnisse

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 03.06.2004 - Aktenzeichen 9 WF 53/04

DRsp Nr. 2004/11538

Zur Frage der Präklusion bei tatsächlich noch nicht entstandenen Änderungen der Verhältnisse

»Keine Präklusion mit zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung im Vorprozess zwar bereits unmittelbar bevorstehenden, aber tatsächlich noch nicht entstandenen Änderungen in den Verhältnissen.«

Normenkette:

ZPO § 127 Abs. 2 ; ZPO § 323 Abs. 1 ; ZPO § 323 Abs. 2 ; ZPO § 323 Abs. 3 S. 1 ;

Entscheidungsgründe:

I. Die Parteien sind getrennt lebende Eheleute.

Durch - zwischenzeitlich rechtskräftiges - Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - in St. Ingbert vom 6. November 2003 - 11 F 200/03 - ist der Antragsteller verurteilt, an die Antragsgegnerin Trennungsunterhalt von insgesamt 658 EUR für Juni und Juli 2003 sowie von monatlich 298 EUR ab August 2003 zu zahlen.

Der Antragsteller hat um Prozesskostenhilfe für seine am 29. Dezember 2003 eingereichte, der Antragsgegnerin bislang nicht zugestellte Klage nachgesucht, mit der er Abänderung des vorgenannten Urteils dahingehend begehrt, dass er der Antragsgegnerin ab Januar 2004 lediglich noch Trennungsunterhalt von monatlich 75,72 EUR schuldet.

Durch den angefochtenen Beschluss, auf den Bezug genommen wird, hat das Familiengericht dem Antragsteller die nachgesuchte Prozesskostenhilfe mangels Erfolgsaussicht seiner beabsichtigten Klage verweigert.