Zur Frage der Zulässigkeit einer Realteilung im Rahmen des Versorgungsausgleichs
OLG Naumburg, Beschluss vom 08.01.2001 - Aktenzeichen 3 UF 160/98
DRsp Nr. 2002/6277
Zur Frage der Zulässigkeit einer Realteilung im Rahmen des Versorgungsausgleichs
Eine Realteilung kann nicht durchgeführt werden, wenn der Geschäftsplan des betroffenen Versicherungsträgers (hier: einer Lebensversicherung) eine solche nur ab einem Mindestbetrag von 100 DM zulässt, während die zu übertragende Anwartschaft geringer ist (hier: 42,62 DM).