A.
Die Klägerin verlangt aus eigenem oder abgetretenem Recht die Pflegekosten für ihren Patienten x für die Zeit vom 18. Juli 1994 bis zum 23. Februar 1995 sowie für die Zeit vom 10. März 1995 bis zum 31. August 1995.
Der 1940 geborene Patient leidet unter einem hirnorganischen Psychosyndrom bei chronischem Alkoholismus. Der Beklagte wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Oldenburg/Holstein vom 7. Juni 1994 zum Betreuer von x bestellt mit dem Aufgabenkreis "Gesundheitsvorsorge, Aufenthaltsbestimmung und Vermögensvorsorge" (Bl. 139 d.A.). Mit Beschluss des Amtsgerichts Oldenburg/Holstein vom 2. März 1999 ist der Beklagte als Betreuer entlassen und zur neuen Betreuerin die Rechtsanwältin W bestellt worden.
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