OLG Saarbrücken - Beschluss vom 16.01.2004
6 WF 76/03
Normen:
EGBGB § 14 Abs. 1 Nr. 1 ; EGBGB § 17 Abs. 1 Satz 1 ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2 ;
Vorinstanzen:
AG Saarlouis, vom 07.11.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 23 F 425/02

Zur Prozesskostenhilfe für einen Antrag auf Scheidung einer nach algerischem Recht geschlossenen Ehe

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 16.01.2004 - Aktenzeichen 6 WF 76/03

DRsp Nr. 2004/5751

Zur Prozesskostenhilfe für einen Antrag auf Scheidung einer nach algerischem Recht geschlossenen Ehe

Die Gewährung von Prozesskostenhilfe für den Antrag einer algerischen Staatsbürgerin auf Scheidung einer nach algerischem Recht geschlossenen Ehe scheidet aus, wenn die Antragstellerin die Scheidungsvoraussetzungen nach algerischem Recht nicht dartut.

Normenkette:

EGBGB § 14 Abs. 1 Nr. 1 ; EGBGB § 17 Abs. 1 Satz 1 ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2 ;

Entscheidungsgründe:

Die gemäß § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO zulässige sofortige Beschwerde ist nicht begründet.