OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 03.12.2004
24 U 121/04
Normen:
BGB § 138 ; BGB § 765 ;
Vorinstanzen:
LG Darmstadt, vom 12.05.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 77/04

Zur Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft der Ehefrau bei krasser finanzieller Überforderung

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 03.12.2004 - Aktenzeichen 24 U 121/04

DRsp Nr. 2005/2802

Zur Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft der Ehefrau bei krasser finanzieller Überforderung

»1. Die Frage nach der krassen finanziellen Überforderung der Ehefrau eines Darlehenskunden als Grundlage der widerleglichen Vermutung einer Übernahme von Bürgschaftsverpflichtungen allein aus emotionaler Verbundenheit beurteilt sich dann, wenn die Bürgin mehrere Bürgschaften für ihren Ehemann bei derselben Bank übernommen hat, aus einer Gesamtschau sämtlicher eingegangener Bürgschaften. 2. Dem so begründeten Sittenwidrigkeitsurteil kann die Bank sich nicht durch eine nachträgliche Beschränkung ihrer Bürgschaftsforderungen auf für sich betrachtet "zulässige" Teilbeträge entziehen.«

Normenkette:

BGB § 138 ; BGB § 765 ;

Entscheidungsgründe:

1.