OLG Brandenburg - Beschluss vom 22.08.2006
10 UF 88/06
Normen:
BGB § 1587a § 1587b ;
Vorinstanzen:
AG Schwedt - 4 F 31/05 - 16.03.2006,

Zur Unterhaltsberechnung aus angleichungsdynamischen und nichtangleichungsdynamischen Anwartschaften

OLG Brandenburg, Beschluss vom 22.08.2006 - Aktenzeichen 10 UF 88/06

DRsp Nr. 2006/24523

Zur Unterhaltsberechnung aus angleichungsdynamischen und nichtangleichungsdynamischen Anwartschaften

Eine Anwartschaft auf eine Leibrente aus dem privaten Versicherungsvertrag ist statisch und deshalb in eine regeldynamische Anwartschaft umzurechnen, damit sie den Rentenanwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar ist.

Normenkette:

BGB § 1587a § 1587b ;

Entscheidungsgründe:

Die gemäß §§ 629 a Abs. 2, 621 e ZPO zulässige Beschwerde der K... Zusatzversorgungskasse ist begründet. Der Versorgungsausgleich ist, wie aus der Beschlussformel ersichtlich, zu regeln. Der Senat entscheidet ohne die in § 53 b Abs. 1 FGG vorgesehene mündliche Verhandlung. Den Beteiligten ist rechtliches Gehör gewährt worden, der Sachverhalt ist hinreichend aufgeklärt und eine Einigung nicht zu erwarten, sodass von einer mündlichen Verhandlung abgesehen werden kann (vgl. Keidel/Kuntze, FGG, 15. Aufl., § 53 b, Rz. 5).

Nach der Auskunft der Deutschen Rentenversicherung B...-B... vom 17.1.2006 hat die Antragstellerin in der Ehezeit vom 1.5.1989 bis zum 28.2.2005 eine angleichungsdynamische Rentenanwartschaft von 249,94 EUR sowie eine nichtangleichungsdynamische Rentenanwartschaft von 10,03 EUR erworben.