LG Stuttgart, vom 24.11.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 19 T 444/03
Zur Vergütungsfähigkeit des Zeitaufwands eines Betreuers vor seiner Bestellung
OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.06.2004 - Aktenzeichen 8 W 509/03
DRsp Nr. 2004/11913
Zur Vergütungsfähigkeit des Zeitaufwands eines Betreuers vor seiner Bestellung
»Der Zeit- und Kostenaufwand, den der vorgesehene Betreuer 3 Tage vor seiner Bestellung zum Betreuer geleistet hat, ist mangels gesetzlicher Grundlage nicht vergütungsfähig. Dass der Betreuungsrichter einen Auftrag zu dieser Tätigkeit - "Vorführung" des Betroffenen beim Vormundschaftsgericht - erteilt hat, rechtfertigt keine abweichende Beurteilung.«