OLG Saarbrücken - Beschluss vom 26.05.2004
9 WF 35/04
Normen:
BGB § 138 ; BGB § 242 ; BGB § 1570 ; BGB § 1585c ;
Vorinstanzen:
AG Saarlouis, vom 14.01.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 21 F 403/03

Zur Wirksamkeit einer vertraglichen Vereinbarung über nachehelichen Unterhaltsverzicht

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 26.05.2004 - Aktenzeichen 9 WF 35/04

DRsp Nr. 2004/10984

Zur Wirksamkeit einer vertraglichen Vereinbarung über nachehelichen Unterhaltsverzicht

1. Die grundsätzliche vertragliche Dispositionsfreiheit der Ehegatten hinsichtlich der Scheidungsfolgen darf nicht dazu führen, dass der Schutzzweck der gesetzlichen Regelungen durch vertragliche Vereinbarungen beliebig unterlaufen werden kann. Das wäre aber der Fall, wenn dadurch eine evident einseitige Lastenverteilung zu Ungunsten eines Ehegatten entstünde. 2. Sittenwidrigkeit eines ehevertraglichen Unterhaltsverzichts wird regelmäßig nur dann in Betracht kommen, wenn durch den Vertrag Regelungen aus dem Kernbereich des gesetzlichen Scheidungsfolgenrechts ganz oder jedenfalls zu erheblichen Teilen abbedungen sind, ohne dass dieser Nachteil für den anderen Ehegatten durch anderweitige Vorteile gemildert oder durch die besonderen Verhältnisse der Ehegatten, den von ihnen angestrebten oder gelebten Ehetyp oder sonstige gewichtige Belange des begünstigten Ehegatten gerechtfertigt sind.