OLG Saarbrücken - Urteil vom 24.06.2004
6 UF 73/03
Normen:
ZPO § 620 Nr. 6 ; ZPO § 620f ; ZPO § 628 Satz 1 Nr. 4 ; ZPO § 769 ;
Vorinstanzen:
AG Saarlouis, vom 26.06.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 23 F 65/03

Zur Zulässigkeit einer Feststellungsklage im Unterhaltsrecht

OLG Saarbrücken, Urteil vom 24.06.2004 - Aktenzeichen 6 UF 73/03

DRsp Nr. 2004/16543

Zur Zulässigkeit einer Feststellungsklage im Unterhaltsrecht

»Das rechtliche Interesse an der alsbaldigen Feststellung des Nichtbestehens eines Anspruchs entfällt und die Feststellungsklage stellt sich mit sofortiger Wirkung als unzulässig, sobald eine auf die Durchsetzung desselben Anspruchs gerichtete Leistungsklage erhoben wird und nicht mehr einseitig zurückgenommen werden kann.«

Normenkette:

ZPO § 620 Nr. 6 ; ZPO § 620f ; ZPO § 628 Satz 1 Nr. 4 ; ZPO § 769 ;

Entscheidungsgründe:

I.