I.
Die Antragstellerin und der Antragsgegner haben am 15.06.1993 die Ehe geschlossen. Die Antragstellerin ist deutsche und italienische Staatsangehörige, der Antragsgegner italienischer Staatsangehöriger. Aus der Ehe sind die beiden Kinder D, geb. 29.07.1995 und N geb. 21.11.1997, hervorgegangen. Beide Kinder besitzen jeweils die deutsche und italienische Staatsangehörigkeit.
Bis zum Auszug der Antragstellerin mit den Kindern im Mai 1999 lebte die Familie in O/Italien. Seitdem wohnt die Antragstellerin mit beiden Kindern in H in Deutschland.
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