1. Gegenstand des vormundschaftsgerichtlichen Verfahrens ist der von den Beteiligten gestellte Adoptionsantrag. Der Annehmende, der mit der Mutter des nichtehelichen Anzunehmenden verheiratet ist, möchte diesen adoptieren. Der minderjährige, zwischenzeitlich 15 jährige Anzunehmende und seine Mutter sind thailändische Staatsangehörige, während der Annehmende deutscher Staatsangehöriger ist. Der leibliche thailändische Vater des Anzunehmenden ist 1991 verstorben.
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