Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 13. Februar 2007 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landesozialgericht zurückverwiesen.
I. Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger auch schon für die Zeit vom 1.6.1997 bis 31.1.2000 Anspruch auf Beschädigtengrundrente nach dem Opferentschädigungsgesetz (
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