Die Beschwerde der Eltern gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bad Liebenwerda vom 07.06.2021 (Az.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Eltern zu tragen.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 4.000 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
1.
Die Beschwerdeführer sind die Eltern des am ...2005 geborenen P... B... und der P... B..., geboren am ...2007.
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