Die Beschwerde der Pflegemutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bad Liebenwerda vom 07.06.2021 (Az.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 4.000 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
1.
Das Kind V... F..., geboren am ...2011, lebt bei der Beschwerdeführerin in Pflege. Die Pflegemutter ist auch zum Vormund für das Kind bestellt.
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