I. Durch einstweilige Anordnung vom 26.4.1995 bestellte das Amtsgericht Bensheim für die Betroffene mit sofortiger Wirksamkeit H. zur vorläufigen Betreuerin für die Aufgabenkreise Aufenthaltsbestimmung und Vermögenssorge.
Mit Beschluß vom 4.7.1995 bestellte das Amtsgericht Bensheim für die Betroffene deren Nichte B. zur Betreuerin für u.a. den Aufgabenkreis Vermögenssorge. Der Beschluß wurde der vorläufigen Betreuerin am 8.7. und der jetzigen Betreuerin am 12.7.1995 zugestellt.
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