OLG München - Urteil vom 02.01.1995
12 UF 1346/94
Normen:
HausratsVO § 3 ;
Fundstellen:
EzFamR HausratsVO § 3 Nr. 1
EzFamR aktuell 1995, 133
FamRZ 1995, 1205
FuR 1995, 237

Zuweisung der Ehewohnung an den Nichteigentümer

OLG München, Urteil vom 02.01.1995 - Aktenzeichen 12 UF 1346/94

DRsp Nr. 1995/6680

Zuweisung der Ehewohnung an den Nichteigentümer

Ist einer der Ehegatten Eigentümer der Ehewohnung, ist sie nach § 3 HausratsVO grundsätzlich dem Eigentümer zuzuweisen. Insofern greift der Ermessensspielraum des § 2 HausratsVO nicht ein. Eine Zuweisung an den Nichteigentümer zur Vermeidung einer unbilligen Härte ist nur möglich, wenn eine unbillige Härte entsteht. Eine unbillige Härte liegt keinesfalls in Unbequemlichkeiten, die durch den Umzug entstehen. Auch die Tatsache, daß die neue Wohnung mit der alten nicht vergleichbar ist, stellt für sich genommen keine unbillige Härte dar. Das gilt auch dann. wenn der Unterhaltsverpflichtete keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt, weil die Zuweisung der Ehewohnung nicht zu einer Art Naturalunterhalt führen soll.

Normenkette:

HausratsVO § 3 ;

Gründe:

Die zulässige Beschwerde der Antragsgegnerin (§§ 621 Abs. 1 Nr. 7, 621 a Abs. 1, 621 e Abe. 1 und 3 ZPO, 19 ff. FGG) erweist sich als nicht begründet.

I.1. Eine Einigung der Parteien über die Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung, die nach § 1 HausratsVO einer richterlichen Regelung entgegenstehen würde (BGH FamRZ 1979, 789 m.w.N.) liegt nicht vor.