Zuweisung der Ehewohnung getrennt lebender Ehegatten: Verbote gegenüber dem anderen Ehegatten als erforderliche Anordnungen
OLG Köln, Beschluss vom 12.09.2002 - Aktenzeichen 14 WF 171/02
DRsp Nr. 2004/14471
Zuweisung der Ehewohnung getrennt lebender Ehegatten: Verbote gegenüber dem anderen Ehegatten als erforderliche Anordnungen
Zu den für die Durchführung einer gerichtlichen Wohnungszuweisung erforderlichen Anordnungen gemäß §§ 15, 18 aHausratsVO, § 1361 b Abs. 1BGB kann auch das Verbot an einen Ehegatten gehören, die Wohnung wieder zu betreten oder sich der Ehewohnung auf eine bestimmte Distanz hin zu nähern.