OLG Köln - Beschluss vom 12.09.2002
14 WF 171/02
Normen:
BGB § 1361b Abs. 1 ; HausratsVO § 15 § 18 a ;
Fundstellen:
DRsp I(165)318c
MDR 2003, 155

Zuweisung der Ehewohnung getrennt lebender Ehegatten: Verbote gegenüber dem anderen Ehegatten als erforderliche Anordnungen

OLG Köln, Beschluss vom 12.09.2002 - Aktenzeichen 14 WF 171/02

DRsp Nr. 2004/14471

Zuweisung der Ehewohnung getrennt lebender Ehegatten: Verbote gegenüber dem anderen Ehegatten als erforderliche Anordnungen

Zu den für die Durchführung einer gerichtlichen Wohnungszuweisung erforderlichen Anordnungen gemäß §§ 15, 18 a HausratsVO, § 1361 b Abs. 1 BGB kann auch das Verbot an einen Ehegatten gehören, die Wohnung wieder zu betreten oder sich der Ehewohnung auf eine bestimmte Distanz hin zu nähern.

Normenkette:

BGB § 1361b Abs. 1 ; HausratsVO § 15 § 18 a ;
Fundstellen
DRsp I(165)318c
MDR 2003, 155