OLG Saarbrücken - Beschluss vom 28.10.2004
6 WF 70/04
Normen:
ZPO § 620b ; ZPO § 620c ; ZPO § 620d ; BGB § 1361b Abs. 2 Satz 1, 2 ;
Vorinstanzen:
AG Saarbrücken - 39 F 166/04 EA Nr. I WH - 17.08.2004,
AG Saarbrücken - 39 F 166/04 EA II Nr. II So - 17.08.2004,

Zuweisung der gesamten Ehewohnung zur alleinigen Nutzung für Dauer des Getrenntlebens bei Gewalttätigkeit des Ehegatten

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 28.10.2004 - Aktenzeichen 6 WF 70/04

DRsp Nr. 2005/565

Zuweisung der gesamten Ehewohnung zur alleinigen Nutzung für Dauer des Getrenntlebens bei Gewalttätigkeit des Ehegatten

»1. Im Fall des § 620c ZPO ist die Beschwerde zu begründen (§ 620d ZPO); fehlt es an einer Begründung, ist das Rechtsmittel als unzulässig zu verwerfen. 2. Im Fall des § 1361b Abs. 2 Satz 1 BGB spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass nach der Begehung der Gewalttat mit weiteren Gewalttaten zu rechnen ist; dem Täter obliegt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass keine weiteren Verletzungen oder Drohungen zu erwarten sind, wobei an die Widerlegung der Vermutung hohe Anforderungen zu stellen sind.«

Normenkette:

ZPO § 620b ; ZPO § 620c ; ZPO § 620d ; BGB § 1361b Abs. 2 Satz 1, 2 ;

Entscheidungsgründe:

I. Die Parteien - beide sind in Marokko geboren, der Antragsteller besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit - haben am September 2002 die Ehe geschlossen, aus der ein Kind, der am Oktober 2002 geborene A. J. K., hervorgegangen ist.

Der Antragsteller hat mit Eingang am 6. April 2004 auf Ehescheidung, Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge für A. J., hilfsweise des Aufenthaltsbestimmungsrechts, sowie Zuweisung der Ehewohnung und des Hausrats angetragen.