Zwangseinweisung des Betroffenen in einem Altenheim
OLG Hamm, Beschluss vom 21.10.2002 - Aktenzeichen 15 W 189/02
DRsp Nr. 2002/18327
Zwangseinweisung des Betroffenen in einem Altenheim
»1. Für die zwangsweise Unterbringung des durch seine Verwahrlosung gefährdeten Betroffenen in einer offenen Alten- oder Pflegeeinrichtung kann eine vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung nicht erteilt werden.2. Für eine solche Maßnahme fehlt die erforderliche gesetzliche Grundlage; eine analoge Anwendung des § 1906 Abs. 1BGB kommt insoweit nicht in Betracht.«