OLG Karlsruhe - Beschluss vom 19.01.2001
2 WF 53/00
Normen:
ZPO § 888 ;

Zwangsgeld; Auskunft; Erteilung der Auskunft durch Erfüllungsgehilfen

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19.01.2001 - Aktenzeichen 2 WF 53/00

DRsp Nr. 2001/16513

Zwangsgeld; Auskunft; Erteilung der Auskunft durch Erfüllungsgehilfen

»Wer zur Erteilung einer Auskunft (hier: Auskunft des Pflichtteilsberechtigten über den Wert des Nachlasses) verpflichtet ist, kann sich zur Auskunftserteilung auch eines Erfüllungsgehilfen, hier des Bevollmächtigten des Alleinerben, bedienen.«

Normenkette:

ZPO § 888 ;

Gründe:

I.