Mandatssituation 3.1.2: Späte Ehen sorgen vor

Autor: Mainz-Kwasniok

Sachverhalt Lösung

Witwer Dr. Bergmann (67) und die geschiedene Frau Petri (62) haben das späte Glück gefunden. Beide wollen ihr restliches Leben teilen, aber nicht ihr restliches Vermögen - vor allem aber sollen die jeweiligen Kinder durch die Heirat keine Nachteile haben.

Sachverhalt Lösung

Anders als bei den jungen Eheleuten mögen die Interessen bei solchen Eheleuten gelagert sein, die in einer späten Lebensphase zueinander finden, in der beide wirtschaftlich unabhängig sind und bleiben wollen, in der absehbar keiner "ehebedingte Nachteile" mehr erleiden und im Wesentlichen getrennt gewirtschaftet werden wird. Dann wird regelmäßig auch bei dem vorsorgenden Vertrag ein "Totalverzicht" gewünscht. Dieser verstößt nicht gegen das Leitbild der Ehe.

Praxistipp

Passend ist zugunsten von Kindern aus erster Ehe zusätzlich ein Erb- und Pflichtteilsverzicht, wobei die gemeinsamen Haushaltsgegenstände und der Bestand gemeinsamer Konten einander vermacht werden sollten, um insofern unangenehme Diskussionen zwischen den Erben und dem Überlebenden zu vermeiden.

Kein Mandant in diesem Lebensabschnitt sollte die Kanzlei verlassen, ohne von einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung gehört zu haben.