Autor: Mainz-Kwasniok |
Zur Hochzeit wollen die Eltern Müller ihrer Tochter ein Grundstück schenken - aber nur, wenn vorher Gütertrennung vereinbart wird, denn im Fall der Scheidung soll der Schwiegersohn nichts vom Grundstück haben. Es handelt sich bei dem Grundstück um eine Wiese, von der sich Eltern und Tochter erhoffen, dass sie einmal zu Bauland wird.
In der Praxis sind es häufig die Schwiegereltern, die für einen Ehevertrag verantwortlich zeichnen, nämlich, weil sie dem Kind eine Schenkung machen oder einen Erbteil vorweg übertragen wollen, an dem der Angeheiratete keine Rechte erwerben soll. Führt dies zur Vereinbarung von Gütertrennung, so waren die Beteiligten mangelhaft beraten. Die Gütertrennung schießt dann über das Ziel hinaus, wenn bei Beendigung der Ehe eigentlich das Schwiegerkind ausgleichsverpflichtet gewesen wäre. Als der beratende Anwalt müssen Sie hier genau nach den Motiven für den beabsichtigten Ehevertrag forschen und Alternativen vorstellen.
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