OVG Münster - 09.01.1990 (10 A 1476/86)
(d) »... Ob ein die Namensänderung rechtfertigender, wichtiger Grund vorliegt, ist durch Abwägung aller für und gegen die Namensänderung streitenden Interessen zu bestimmen. Die schutzwürdigen Interessen dessen, der [...]