Die Parteien, seit Dezember 1988 verheiratet, wurden mit Urteil des KreisG vom 20.6.1991 rechtskräftig geschieden; aus der Ehe ist ein gemeinsames Kind, 1989 geboren, hervorgegangen.
»An Unterhaltsverpflichtungen sind auf seiten der Kl. gegenüber drei Kindern (zwei aus erster Ehe) monatlich je Kind 45, -- Mark [der DDR - im folgenden M] und ab Juli 1990 je 45, -- DM zu berücksichtigen; auf seiten des Bekl. insgesamt vier Unterhaltsverpflichtungen in Höhe von 3 x 135, -- und 1 x 160, -- M bzw. DM. Dabei orientiert sich der Senat an der Richtlinie über die Bemessung von Unterhalt für Kinder, die Grundlage der Unterhaltsrechtsprechung in der ehemaligen DDR war.«
Der Senat rechnet einen Unterhaltsrückstand von insgesamt 2.904, -- M für den Zeitraum bis einschl. Juni 1990 aus.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|