Der Kläger begehrt anteilige Rückzahlung von Ausbildungskosten für ein Fachhochschulstudium in Höhe von 38.260,74 EUR. Die Parteien streiten insbesondere darüber, ob Erziehungsurlaubszeiten als geleistete Dienstzeit zu bewerten sind.
Der Kläger ist ein Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, der zu den Bedingungen des
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