FG Berlin - Urteil vom 23.02.2006 (1 K 1512/02)
Der Kläger begehrt die Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer mit dem Beigeladenen, seinem Lebenspartner. Die eingetragene Lebenspartnerschaft zwischen dem Kläger und dem Beigeladenen besteht seit dem 30. August 2001. [...]