ArbG Rostock, vom 21.12.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 804/10
Anfechtung eines Aufhebungsvertrages durch Nachwuchsfußballspieler; unbegründete Arbeitnehmerklage auf Rückzahlung einer vergleichsweise vereinbarten Abstandssumme bei wirksamem Vertragsspielervertrag mit minderjährigem Fußballspieler
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 15.09.2011 - Aktenzeichen 5 Sa 19/11
DRsp Nr. 2012/4008
Anfechtung eines Aufhebungsvertrages durch Nachwuchsfußballspieler; unbegründete Arbeitnehmerklage auf Rückzahlung einer vergleichsweise vereinbarten Abstandssumme bei wirksamem Vertragsspielervertrag mit minderjährigem Fußballspieler
1. Ein im Vergleichswege abgeschlossener Aufhebungsvertrag kann nach § 779BGB unwirksam sein, wenn der Regelungsplan des Vertrages auf gemeinsamen Annahmen beruht, die sich später als falsch herausstellen. Geht der Aufhebungsvertrag auf eine zuvor ausgesprochene Kündigung und Anfechtung des Arbeitsvertrages zurück, und ist im Rahmen der Kündigung und Anfechtung auch von Sittenwidrigkeit und unwirksamen Vertragsregelungen die Rede gewesen, gehört die Verbindlichkeit des Vertrages bis zum Zeitpunkt der Kündigung und Anfechtung nicht zu der unstreitigen Grundlage für den Vergleichsabschluss.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" abrufen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.